AGB Home Staging
Die Home Staging Company Petra Zapfe-Kühr (im Weiteren HSC genannt) berät Eigentümer einer Immobilie, Makler oder Bauträger dahingehend, wie ein Objekt repräsentativer dargestellt werden könnte.
1. Geltungsbereich
Für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gilt deutsches Recht.
2. Vertragsschluss
Preisangaben in Anzeigen sind frei bleibend und unverbindlich. Irrtümer bleiben vorbehalten. Die Bestellung des Kunden stellt lediglich ein Angebot zum Vertragsschluss dar, an das der Kunde gebunden ist. Die HSC ist berechtigt, dieses Angebot binnen zwei Wochen ab Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform oder Zusendung der bestellten Ware anzunehmen. Nimmt die HSC das Angebot während dieser Frist nicht an, endet damit die Bindung des Kunden an sein Angebot.
Verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung, ohne dass die HSC eine eindeutige und von ihr bestätigte Stornierung der Bestellung vorliegt, behält sich die HSC das Recht vor, die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Diese belaufen sich auf 50 % des Auftragswertes, sofern der Kunde nicht nachweist, dass geringere Kosten entstanden sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die ausgewiesenen Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit keine anderen Abreden getroffen sind, ist der Rechnungsbetrag binnen zwei Wochen ab Rechnungsstellung zu entrichten.
4. Lieferfristen
Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn die HSC die Verbindlichkeit schriftlich ausdrücklich zugesagt hat. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen und sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen um die Dauer der Störung.
5. Optischer Eindruck
Die HSC haftet nicht für ein etwaiges Nichtgefallen der durchgeführten Dekorationsarbeiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei derartigen Planungen immer um subjektive Gestaltungen handelt, deren Gefallen vom Geschmack des jeweiligen Betrachters abhängt. Dies ist dem Kunden bewusst. Die HSC übernimmt keine Garantie für den Verkauf der Immobilie bzw. die Höhe des Kaufpreises.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von der HSC bzw. von ihren Erfüllungsgehilfen bis zur Erfüllung aller Forderungen gegen den Kunden.
7. Datenschutz
Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass die HSC die im Rahmen der Geschäftsverbindungen gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes speichert und verarbeitet.
8. Urheberrechte
An Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen und sonstigen Entwürfen behält sich die HSC das Eigentum und sämtliche Urheberrechte vor, insbesondere die Darstellung im Rahmen einer anonymisierten Fassung im Internet oder in Printmedien zu Dokumentations- oder Werbezwecken.
Falls der Kunde dies nicht wünscht, muss er dies bereits bei der Auftragserteilung mitteilen.
9. Gerichtsstand/Erfüllungsort
Gegenüber Kaufleuten gilt für alle aus der Geschäftsverbindung begründeten Ansprüche der Gerichtsstand und Erfüllungsort Innsbruck als vereinbart.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein, bzw. werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht.
Für Ausstattung, Mobiliar und Accessoires gelten die folgenden speziellen Regelungen:
1. Die Entscheidung über die Ausstattung der Räume trifft im Rahmen der vertraglichen Festlegungen ausschließlich die HSC.
2. Der Inhalt und Umfang eines Mietvertrages über die Einrichtungsgegenstände wird durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von der HSC fixiert.
3. Sofern der Auftraggeber die Anlieferung und/oder Abholung durch die HSC an eine anzugebende Anschrift wünscht, stellt die HSC die damit anfallenden Kosten gesondert in Rechnung, es sei denn der Mietvertrag regelt diese Frage abweichend.
4. Bei Annahme der Mietgegenstände hat der Auftraggeber oder dessen Vertreter die Obliegenheit, sich von der Übereinstimmung mit der bestellten Menge zu überzeugen. Beanstandungen sind auf dem an die HSC zurückzusendenden Lieferschein zu vermerken.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese ggf. innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen. Spätere Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen.
6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände während der Mietzeit sachgerecht und pfleglich zu behandeln. Werbematerialien dürfen nur nach Zustimmung von der HSC auf den Mietgegenständen angebracht werden. Außerdem trägt der Auftraggeber dafür Sorge, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Etwaige Beschädigungen hat er unverzüglich der HSC anzuzeigen.
7. Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit hat der Auftraggeber die Mietgegenstände wie übernommen und grundgereinigt an die HSC bzw. ihre Erfüllungsgehilfen zurückzugeben. Soweit die Mietgegenstände bei Rückgabe nicht grundgereinigt sind, ist die HSC berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Auftraggebers durchzuführen.
8. Ist vereinbart, dass die HSC die Mietgegenstände abholt, sind diese zur Abholung bereit zu halten.
9. Der Auftraggeber haftet für jede Beschädigung, die nicht auf vertragsgemäßen Gebrauch und Abnutzung zurückzuführen ist, und jeden Verlust der Mietgegenstände bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit. Die Haftung des Auftraggebers verlängert sich entsprechend, wenn sich die Rückgabe oder Abholung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen verzögert. Dabei ist es unerheblich, ob eine Beschädigung oder ein Verlust der Mietgegenstände durch den Auftraggeber oder einen Dritten verursacht wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an die HSC abzutreten.
10. Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Auftraggeber die Reparaturkosten zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust hat der Auftraggeber den Zeitwert zzgl. Wiederbeschaffungskosten wie z. B. Versand- und Transportkosten zu erstatten. Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert, hat der Auftraggeber ebenfalls den Zeitwert zzgl. Wiederbeschaffungskosten zu erstatten.
11. Gibt der Auftraggeber die Mietgegenstände nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht zurück, so hat er für jeden angefangenen Mietzeitraum, welcher im Mietvertrag fixiert ist, bis zur Rückgabe an die HSC ein zusätzliches Nutzungsentgelt in Höhe der vereinbarten Miete zu zahlen. Kommt der Auftraggeber seiner Rückgabeverpflichtung trotz Aufforderung unter Setzung einer angemessenen Frist nicht nach, kann die HSC Schadensersatz in Höhe des Wertes der nicht zurückgegebenen Mietgegenstände verlangen.
12. Die vereinbarte Miete für die gesamte Mietzeit wird in Höhe von 50 % bei Auftragsbestätigung, bei späterer Beauftragung am Tag der Auftragserteilung zur Zahlung fällig. Ausnahmen hiervon können im Mietvertrag vereinbart werden. Bei nicht erfolgter Zahlung steht der HSC ein Zurückbehaltungsrecht an der gesamten Mietsache zu. Andere vertragliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der restliche Zahlungsanspruch wird 8 Tage nach Rechnungsstellung, jedoch nicht vor Ende des jeweiligen Mietzeitraumes zur Zahlung fällig, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vertraglich vereinbart.
13. Die HSC behält sich vor, eine Kaution in Höhe von bis zu 50 % der Miete zu fordern, fällig bei Auftragsbestätigung.
14. Eine Teilkündigung eines Auftrages ist nicht möglich.